Grundlage:

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – Corona VO) Zentrale
Hygienemaßnahmen in der ab 1.Juli 2020 gültigen Fassung.

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist
die Tröpfcheninfektion über die Atemwege. Darüber hinaus ist eine Infektionsübertragung auch
indirekt über die Hände möglich, die dann mit Mund-, Nasenschleimhaut oder der
Augenbindehaut in Kontakt kommen.

Veranstaltung & Teilnehmerzahl:

Im Rahmen einer Veranstaltung nach §10 findet das Repair Café am 19.09., 21.11.2020.und
23.01.2021 in der Zeit von 10 – 13 Uhr in der Halle9, Gewerbestraße 9 in Lörrach statt. Die
Kundenzahl wird auf 20 Personen beschränkt. Bis zu 10 Mitarbeitende sind vor Ort.

Die Registrierung der relevanten Daten erfolgt über die Anmeldung vor Ort.

Ankommen / Anmelden:

Das Repair Café beginnt um 10.00 Uhr.

Beim Betreten des Geländes werden die Kunden aufgefordert die Hände zu desinfizieren. Dazu
steht auf einem Tisch am Eingang des Geländes Desinfektionsmittel.

Der Wartebereich ist auf dem großen betonierten Außenbereich. Im Außenbereich sind im
Abstand von 1,5 m Markierungen auf dem Boden. Diese weisen auf die Einhaltung der
erforderlichen Abstandsregel von 1,5m zwischen den wartenden Personen hin.

Die Anmeldestation ist im Café. Der Anmeldetisch ist mit einer Glastrennplatte versehen. Die
Kunden kommen einzeln in das Café und melden sich an. Nach der Anmeldung verlassen sie das
Café durch die Seitentüre und werden sogleich in den Seminarraum geleitet oder warten im
Außenbereich.

Nach der erfolgten Reparatur verlassen die Kunden den Seminarraum über das Sitzungszimmer.

Mindestabstand und Maskenpflicht:

Der Mindestabstand von Kunden und Reparateuren/Mitarbeitenden wird thematisiert und auf
Schildern darauf hingewiesen. Im Seminarraum (100m²), in dem die Reparaturen vorgenommen
werden, sind 5-10 Kunden zugelassen. Die Tische der Reparateure stehen mindestens 1,5m
voneinander entfernt und haben eine Tiefe von 1,5m.

Es gilt die allgemeingültige Maskenpflicht. Im Café bei der Anmeldung und auf den Fluren sind
deshalb Mund- und Nasenbedeckung verpflichtend.

In den Räumlichkeiten wird für ausreichende Zugluft gesorgt, indem Türen und Fenster geöffnet
werden.
Zwischen Reparateuren und Helfern ist die Abstandsregel von 1,5m stets anzuwenden.

Toilettennutzung/ Reinigung

Kunden und Mitarbeitende/Reparateure nutzten die Toiletten im Gebäude, im EG für Herren, im
1. OG für Damen. Die Toilettenräume sind mit Flüssigseifenspendern und Einmalhandtüchern
ausgestattet und werden zwischendurch gereinigt.

Verpflegung

Das Repair Café lebt vom gemeinschaftlichen Warten und Café trinken. Dies kann während der
Coronazeit nicht stattfinden.

Materialreinigung

Gemeinschaftlich benutztes Material und Werkzeuge werden nach der Beendigung der Nutzung
desinfiziert.

Zutritts- und Teilnahmeverbot

Bei Fieber, trockenem Husten, Atemproblemen, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns oder
Halsschmerzen dürfen Mitarbeitende, Reparateure und Kunden das Gelände nicht betreten und am
Repair Café teilnehmen.

Aushänge stellen sicher, dass Menschen mit Kontakt zu Infizierten das Gelände nicht betreten
dürfen, wenn
– sie in Kontakt zu einer mit SARS-VoV-2 infizierten Person stehen oder standen,
– seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
– sie Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Wir bitten um dringliche Beachtung und Verständnis –

Danke